Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Starnberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat,
in erster Linie aber zur Förderung der Grundschule Starnberg.
Starnberg, den 23.12.2012